
Finanzierung der Alltagsbegleitung & Reinigung-Unterstützung durch Pflegekasse (§45b SGB XI)
Blauengel hilft Ihnen, die Finanzierung Ihrer Alltagsbegleitung zu verstehen. Wir informieren über Entlastungsleistungen (§ 45a SGB XI), Pflegegrade und weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie Ihren Anspruch auf bis zu 131€ monatlich nutzen können. Kostenlose Beratung in Northeim, Einbeck & Göttingen.
Finanzierungsoptionen, Die Ihren Lebensstil Unterstützen
Entdecken Sie verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung, die Blauengel Alltagsbegleitung und Reinigung anbietet. Diese Informationen helfen Ihnen, die richtige Option für Ihre Bedürfnisse auszuwählen und Ihren Alltag zu erleichtern.
Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Die Entlastungsleistungen sind eine zentrale Säule der Unterstützung in Deutschland. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von bis zu 131 Euro, der für sogenannte "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote" genutzt werden kann. Dazu gehören unsere Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Hilfen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und muss nicht beantragt werden, sondern wird bei Inanspruchnahme direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ihr Pflegegrad: Der Schlüssel zur Unterstützung
Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe und Art der Leistungen, die Ihnen zustehen. Er wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof festgelegt. Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen. Auch ohne einen Pflegegrad können in Ausnahmefällen bestimmte Hilfen über die Krankenkasse finanziert werden. Wir beraten Sie gerne zum Antragsprozess und den Möglichkeiten.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Neben den Entlastungsleistungen gibt es weitere Wege, die Kosten für Alltagsbegleitung zu decken. Dazu gehören:
* Sachleistungen: Direkte Leistungen der Pflegekasse für Pflegedienste, die auch Alltagsbegleitung anbieten können.
* Pflegegeld: Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden, können Sie Pflegegeld erhalten, das flexibel eingesetzt werden kann, auch für unsere Dienste.
* Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Sachleistungen und Pflegegeld.
* Private Zuzahlung: Wenn die Kosten die Leistungen der Pflegekasse übersteigen oder kein Pflegegrad vorliegt, ist eine private Zuzahlung möglich.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die für Sie beste Lösung zu finden.